Unternehmensbewertungen sind bei vielfältigen Anlässen
notwendig. Zum Beispiel beim Kauf oder Verkauf von Unternehmen, bei Fusionen, bei Sacheinlagen, in Erbfällen oder im Fall des Börsenganges.
Wir treten bei Unternehmensbewertungen als neutraler Gutachter, als Berater oder als Schiedsgutachter/Vermittler auf. Die Bewertung erfolgt dabei in der Regel nach den Grundsätzen zur Durchführung von Unternehmensbewertungen des Institutes der Wirtschaftsprüfer (IDW-Standard S 1) oder auftragsgemäß auch nach vereinfachten Verfahren.
notwendig. Zum Beispiel beim Kauf oder Verkauf von Unternehmen, bei Fusionen, bei Sacheinlagen, in Erbfällen oder im Fall des Börsenganges.
Wir treten bei Unternehmensbewertungen als neutraler Gutachter, als Berater oder als Schiedsgutachter/Vermittler auf. Die Bewertung erfolgt dabei in der Regel nach den Grundsätzen zur Durchführung von Unternehmensbewertungen des Institutes der Wirtschaftsprüfer (IDW-Standard S 1) oder auftragsgemäß auch nach vereinfachten Verfahren.