Hinweisgeberschutz

Interne Hinweisgeberstelle

Sie können sich vertraulich über folgende E-Mail-Adresse an die interne Meldestelle wenden: hinweisgeber@counsel.de
Weiterhin stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 040 - 37 69 01 – 806 zur Verfügung.

Externe Meldestelle

Als hinweisgebende Person haben Sie ein Wahlrecht zwischen der Abgabe einer Meldung an eine interne oder externe Meldestelle. Interne Meldungen sind dabei häufig der beste Weg, um Informationen an die Personen heranzutragen, die den Verstoß am schnellsten untersuchen und abstellen können. Wenn einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde, bleibt es der hinweisgebenden Person unbenommen, sich an eine externe Meldestelle zu wenden.
Es gibt mit dem Bundesamt für Justiz, der Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und dem Hinweisgeberstelle des Bundeskartellamts insgesamt drei externe Meldestellen, auf deren Homepage Sie weitere Informationen finden können.